Lärm und Gehörschutz

 

In Deutschland sind mehrere Millionen Menschen bei der Arbeit Lärm ausgesetzt. Ab 85 dB(A) über 8 Stunden besteht die Gefahr eines Hörschadens (Schwerhörigkeit und Ohrensausen) und anderer Gesundheitsschäden (Konzentrationsstörungen, erhöhter Blutdruck).
3 dB(A) mehr bedeuten eine Verdoppelung der Lärmeinwirkung. So hat eine Lärmeinwirkung von 85 dB(A) über 8 Stunden die gleiche Wirkung wie 100 dB(A) über 15 Minuten oder 115 dB(A) über 0,3 Minuten.
Der Lärmpegel eines lauten LKWs entspricht 90 dB(A), der einer Kreissäge 100 dB(A) und der einer Flex 110 dB(A).

 

Lärmschwerhörigkeit

  • ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland
  • ist nicht heilbar, nur aufhaltbar
  • beginnt schleichend und wird lange nicht bemerkt
  • beeinträchtigt zuerst die Wahrnehmung der hohen Töne, später besonders das Sprachverständnis -> "Partyschwerhörigkeit"

Gehörschutz

Ab 80 dB(A) bei Dauerbelastung bzw. ab 135 dB(C) bei Spitzenbelastungen hat der Arbeitgeber Gehörschutz kostenlos bereitzustellen. Ab 85 dB(A) bei Dauerbelastung bzw. 137 dB(C) bei Spitzenbelastungen besteht für die dort tätigen Mitarbeiter die Verpflichtung, Gehörschutz zu tragen. Die Auswahl des geeigneten Gehörschutzes erfolgt entsprechend den Umgebungsbedingungen, der Tragedauer und -häufigkeit, des gemessenen Schallpegels sowie des individuellen Tragekomforts, denn:
Der beste Gehörschutz ist der, der auch benutzt wird!
Genauso sollten Lärmbelastungen im privaten Bereich vermieden werden. In Diskotheken wurden 90 bis 110 dB(A) gemessen. Ähnliche Werte lassen sich auch mit den Kopfhörern eines Walkman oder dem voll aufgedrehten Autoradio erreichen.
Für weitere Fragen zum Thema Lärm und Gehörschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Reden Sie mit uns, bevor es zu spät ist.