Kopfschutz
Schutz gegen Kopfverletzungen, zum Beispiel durch Anstoßen, pendelnde, herabfallende, umfallende oder wegfliegende Gegenstände oder durch lose hängende Haare. Der wichtigste Kopfschutz ist der Schutzhelm.
Industrieschutzhelme bestehen in der Regel aus Helmschale und stoßabsorbierender Innenausstattung. Es gibt sie in den verschiedensten Ausführungen, zum Beispiel auch in Kombination mit Gesichtsschutz (Visier) und Gehörschutz (Kapseln). Für Arbeiten im Freien während der kalten Jahreszeit gibt es Helme mit isolierenden Hartschaumeinsätzen. Die Innenausstattung sollte möglichst tragefreundlich sein (z.B. durch Ledereinsatz und leicht auswechselbare Schweißbänder). Bei Bau- und Montagearbeiten, bei Arbeiten in Gräben und Gruben und den meisten Transportarbeiten besteht in der Regel die Pflicht, den Schutzhelm zu tragen. Das gilt auch in allen Arbeitsräumen und an allen Arbeitsplätzen, die mit dem Gebotsschild "Schutzhelm benutzen" gekennzeichnet sind.
Alle Industrieschutzhelme müssen bauartgeprüft sein und die CE-Kennzeichnung aufweisen. Außerdem muss der Helm folgende Kennzeichnungen tragen: Nummer der europäischen Norm (EN397), Name oder Zeichen des Herstellers, Jahr und Quartal der Herstellung, Helmtyp sowie Größe oder Größenbereich in cm. Spezielle Ausführungen gibt es beispielsweise für Arbeiten mit Flüssigmetall (Gießer-Schutzhelm) oder unter elektrischer Spannung.
In Bereichen, in denen zwar die Gefahr des Anstoßens besteht, eine allgemeine Helmpflicht aber nicht begründet werden kann, bieten sich Industrieanstoßkappen aus leichten Thermoplastschalen an (z.B. für Unterflurarbeiten in Kraftfahrzeugwerkstätten). Solche Kappen bieten aber keinen Schutz gegen herabfallende Teile und dürfen deshalb nicht statt eines Schutzhelms getragen werden.
Wir beraten Sie gerne vor Ort über geeigneten Kopfschutz. |


