Augenschutz

 

Teil der persönlichen Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrillen oder Schutzschilde). Augen- bzw. Gesichtsschutz muss getragen werden, wenn am Arbeitsplatz Augen oder Gesicht durch wegfliegende Teile, Verspritzen von Flüssigkeiten oder gefährliche Strahlung geschädigt werden können. Die Schutzbrillen oder Gesichtsschutzschirme sind je nach Gefährdungsart unterschiedlich beschaffen. Bei Vorliegen der entsprechenden Gefährdung muss der Unternehmer den Augenschutz zur Verfügung stellen und die Beschäftigten im Gebrauch unterweisen. Bereiche, in denen Augen- oder Gesichtsschutz getragen werden muss, werden durch ein entsprechendes Hinweisschild gekennzeichnet.

 

Bei der Gefährdungsermittlung muss unterschieden werden zwischen:

  • mechanischen Schädigungen (z. B. durch Splitter, Späne, Schweißfunken, Staub)
  • optische Schädigungen durch Strahlungswärme (z. B. bei Hitzearbeiten)
  • UV- und Infrarotstrahlung (z. B. bei Schweißarbeiten, sehr starker Sonnenstrahlung, ungeschützten Laserstrahlen)
  • chemische Schädigungen (z. B. durch Säuren, Laugen). Schon ein einziger Tropfen kann die Hornhaut nachhaltig beeinträchtigen
  • thermische Schäden (z. B. durch extreme Temperaturen, Hitze, Kälte).

Der Augen- und Gesichtsschutz muss mit dem CE-Kennzeichen versehen sein, dabei ist eine erfolgreiche Baumusterprüfung Voraussetzung. Es wird unterschieden in:

  • Schutzbrillen: Es gibt Gestell- und Korbbrillen. Gestellbrillen können durch einen Seitenschutz oder Blendschutz ergänzt werden. Sie schützen die Augen gegen Fremdkörper (z. B. bei Schleif- oder Trennarbeiten) oder Strahlung (z. B. beim autogenen Schweißen). Korbbrillen sorgen für einen dichten Abschluss rund um die Augen. Sie werden u. a. in Laboratorien verwendet.
  • Schutzschilde und Schutzhauben: Schutzschilde werden mit einer Hand getragen und schützen sowohl gegen herumfliegende Fremdkörper als auch gegen Strahlung. Am bekanntesten ist der Schweißerschutzschild. Die Schutzhaube umschließt den ganzen Kopf. Vor den Augen befindet sich ein Fenster mit der entsprechend der Gefahr notwendigen Sichtscheibe.
  • Schutzschirme: Sie bestehen aus einer Sichtscheibe, die das ganze Gesicht abschirmt. Sie sind entweder an einem Stirnreifen oder am Schutzhelm befestigt. Getragen werden sie zum Beispiel bei Hitzearbeiten oder von Elektrofachkräften zum Schutz gegen Lichtbögen.

Die Sichtscheiben der verschiedenen Augen- und Gesichtsschutzeinrichtungen können aus Glas oder Kunststoff bestehen, je nach erwarteter Gefährdungsart. Für Filtersichtscheiben gibt es verschiedene Schutzstufen in Abhängigkeit von der Strahlenart. Neben der CE-Kennzeichnung enthält die Sichtscheibe Angaben über die Schutzstufe von Filterscheiben, Herstellerzeichen, optische Klasse, Kurzzeichen für die mechanische Festigkeit.

Für fehlsichtige Personen gibt es Schutzbrillen mit Korrekturgläsern oder Überbrillen.